Ratgeber
Rückstausicherung: Wann ist sie Pflicht und welche Arten gibt es?
Rückstausicherung Pflicht: Wann eine Rückstauklappe oder eine Hebeanlage nötig ist und worauf es bei der Wartung ankommt.
Eine Rückstausicherung ist für alle Ablaufstellen vorgeschrieben, die unterhalb der sogenannten Rückstauebene liegen – also unterhalb des Strassenniveaus vor dem Gebäude, meist Bodenabläufe, WCs, Duschen oder Garagenabläufe im Untergeschoss. Ohne eine solche Sicherung kann bei starkem Regen oder Überlastung der öffentlichen Kanalisation Abwasser durch die Hausleitung zurück ins Gebäude gedrückt werden. Zum Schutz kommen zwei Systeme zum Einsatz: die mechanische Rückstauklappe und die elektrisch betriebene Hebeanlage – welches System zulässig ist, hängt davon ab, welche Ablaufstellen gesichert werden müssen und ob während eines Rückstauereignisses weiterhin entwässert werden soll.
Was ist eine Rückstausicherung und wie funktioniert sie?
Eine Rückstausicherung verhindert, dass Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz bei Überlastung – etwa durch Starkregen, Schneeschmelze oder eine Verstopfung im Strassenkanal – über die Hausanschlussleitung zurück in das Gebäude drückt. Steigt der Wasserspiegel im Kanal über die Rückstauebene, kann sich der Druck über tiefliegende Ablaufstellen ins Haus fortsetzen, wenn kein technischer Schutz vorhanden ist.
Die Rückstauebene ist dabei die massgebende Bezugshöhe: In der Regel entspricht sie der Strassenoberkante an der Anschlussstelle des Gebäudes an die öffentliche Kanalisation, kann örtlich aber abweichend festgelegt sein. Alle Ablaufstellen, die unterhalb dieser Höhe liegen, gelten als rückstaugefährdet und müssen entsprechend gesichert werden.
Wann ist eine Rückstausicherung Pflicht?
Sobald ein Gebäude über Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene verfügt, ist eine Rückstausicherung nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des örtlichen Kanalisationsbetreibers zwingend erforderlich. Betroffen sind in der Praxis vor allem Untergeschosse, Kellerräume, Tiefgaragen und Lichtschächte, die tiefer liegen als das Strassenniveau.
Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene benötigen grundsätzlich keine Rückstausicherung, da sie durch das natürliche Gefälle zum Kanal entwässern und ein Rückstau sie nicht erreicht. Bei Umbauten, Umnutzungen oder dem Ausbau von Kellerräumen lohnt sich eine Überprüfung, ob dabei neue Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene entstehen – dies wird in der Bauplanung häufig übersehen.
- Bodenabläufe in Kellerräumen, Waschküchen oder Heizungsräumen
- WCs, Duschen und Lavabos im Untergeschoss
- Garagen- und Autoeinstellhallen-Abläufe unterhalb der Rückstauebene
- Lichtschächte und Kellerfenster mit Ablauf ins Kanalnetz
- Neue Ablaufstellen bei nachträglichem Ausbau von Kellerräumen
Rückstauklappe oder Hebeanlage: die beiden Systeme im Vergleich
Für die Sicherung rückstaugefährdeter Ablaufstellen stehen zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme zur Verfügung, die je nach Nutzung der betroffenen Räume zum Einsatz kommen.
Eine Rückstauklappe ist ein mechanisches Rückschlagventil in der Ablaufleitung. Sie öffnet bei normalem Abfluss und schliesst automatisch, sobald sich das Wasser im Kanal zurückstaut. Sie arbeitet ohne Strom, ist vergleichsweise einfach im Aufbau und kostengünstig. Ihr Nachteil: Solange die Klappe geschlossen ist, kann über die gesicherte Leitung nicht entwässert werden. Nach den anerkannten Regeln der Technik sind einfache Rückstauklappen deshalb nur für Ablaufstellen zulässig, die während eines Rückstaus nicht zwingend genutzt werden müssen und deren zeitweiser Ausfall keinen Schaden verursacht.
Eine Hebeanlage sammelt das Abwasser in einem Pumpensumpf und pumpt es unabhängig vom Wasserstand im öffentlichen Kanal über die Rückstauebene hinweg in die Kanalisation. Dadurch bleiben die angeschlossenen Ablaufstellen auch während eines Rückstauereignisses nutzbar. Für Ablaufstellen mit Fäkalienanfall, etwa WCs oder Duschen im Untergeschoss, die weiterhin genutzt werden sollen, ist eine Hebeanlage in der Regel die vorgeschriebene Lösung, da eine einfache Rückstauklappe hier nicht ausreicht. Hebeanlagen sind technisch aufwendiger, benötigen einen Stromanschluss und verursachen höhere Anschaffungs- und Wartungskosten als eine Rückstauklappe.
Welches System im Einzelfall zulässig und sinnvoll ist, hängt von der Nutzung der Räume, der Art des anfallenden Abwassers und den örtlichen Vorschriften ab. Die konkreten Kostenfaktoren – Systemwahl, Anzahl der zu sichernden Ablaufstellen, Zugänglichkeit der Leitungen und allfälliger Aufwand für die Elektroinstallation – lassen sich am besten vor Ort einschätzen; eine kostenlose Ersteinschätzung ist über die 24h-Gratis-Hotline von ABM möglich.
Einbau: Wo wird die Rückstausicherung eingebaut?
Rückstausicherungen werden möglichst nah an der jeweiligen Ablaufstelle beziehungsweise in der Sammelleitung vor deren Einmündung in die Grundleitung eingebaut, damit im Sicherungsfall möglichst wenige Ablaufstellen gleichzeitig betroffen sind. Bei Hebeanlagen wird das Abwasser der rückstaugefährdeten Stellen in einem eigenen Pumpenschacht gesammelt und separat gehoben, während Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene weiterhin im freien Gefälle entwässern.
Wichtig ist eine klare Trennung der Entwässerungsstränge: Abläufe oberhalb und unterhalb der Rückstauebene sollten nach Möglichkeit getrennt geführt werden, damit im Rückstaufall nicht das gesamte Gebäude von der Sicherung abhängt. Bei bestehenden Gebäuden lässt sich dies im Rahmen einer Kanalfernsehinspektion und einer fachgerechten Planung meist gut nachrüsten.
Wartung und Kontrolle: So bleibt der Schutz funktionsfähig
Eine Rückstausicherung schützt nur dann zuverlässig, wenn sie regelmässig kontrolliert und gewartet wird. Verschmutzungen, Fett- und Kalkablagerungen oder ein verschlissener Dichtring können dazu führen, dass eine Klappe im entscheidenden Moment nicht vollständig schliesst oder eine Hebeanlage nicht anspringt.
Da eine defekte Rückstausicherung im Schadenfall haftungsrechtliche Folgen haben kann, lohnt sich eine dokumentierte, regelmässige Wartung – idealerweise kombiniert mit der ohnehin empfohlenen periodischen Kanalreinigung und Kontrolle der Liegenschaft.
- Rückstauklappen: Sichtkontrolle der Dichtflächen und beweglichen Teile, Reinigung von Ablagerungen, Funktionsprüfung des Verschlusses
- Hebeanlagen: Prüfung von Pumpe, Schwimmerschalter und Alarmgeber, Reinigung des Pumpensumpfs, Kontrolle der Rückschlagventile, Probelauf
- Dichtungen und Verschleissteile rechtzeitig ersetzen, bevor sie undicht werden
- Kontrollintervalle gemäss Herstellerangaben einhalten, mindestens jedoch periodisch durch eine Fachperson
Häufige Fragen
Ist eine Rückstausicherung in der Schweiz Pflicht?
Ja, für alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene ist eine Rückstausicherung nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des örtlichen Kanalisationsbetreibers vorgeschrieben. Betroffen sind typischerweise Bodenabläufe, WCs und Garagenabläufe im Untergeschoss.
Was ist der Unterschied zwischen Rückstauklappe und Hebeanlage?
Eine Rückstauklappe ist ein mechanisches Rückschlagventil ohne Strom, das bei Rückstau schliesst – die gesicherte Ablaufstelle ist dann vorübergehend nicht nutzbar. Eine Hebeanlage pumpt das Abwasser aktiv über die Rückstauebene hinweg in den Kanal und ermöglicht so eine durchgehende Nutzung, benötigt dafür aber Strom und mehr Wartung.
Wie oft muss eine Rückstausicherung gewartet werden?
Rückstauklappen sollten mindestens einmal jährlich auf Dichtheit und Funktion geprüft und gereinigt werden, Hebeanlagen gemäss Herstellerangaben – häufig ebenfalls jährlich, bei intensiver Nutzung öfter. Massgebend sind die Herstellervorgaben und der tatsächliche Verschmutzungsgrad.
Kann eine Rückstausicherung nachträglich eingebaut werden?
Ja, eine Rückstausicherung lässt sich in den meisten Fällen auch nachträglich in bestehende Ablaufleitungen einbauen. Vorab empfiehlt sich eine Kanalfernsehinspektion, um den Leitungsverlauf zu klären und die geeignete Einbaustelle sowie das passende System zu bestimmen.
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